Bauantrag für Erdaufschüttung

Nach niedersächsischem Baurecht muß der Eigentümer einer Weide einen Bauantrag stellen, wenn durch einen Eingriff mehr als 300 Quadratmeter der Fläche mit Erde oder dergleichem bedeckt werden. Für unsere Ablagerungsweide wurde das nicht rechtzeitig gemacht. Da wir keinen Baustopp verordnet bekommen möchten, hat unser Vorstand kurzerhand die Initiative ergriffen, den Bauantrag vorbereitet und dann von einem Architektenbüro verifizieren lassen. Mittlerweile ist der Antrag eingereicht und wird hoffenlich bald genehmigt.

Luftbild M. Minßen – Jeder Klecks stellt eine 15 t Muldenladung dar.