Öffentlich dokumentierte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Unser Vorstand erfuhr jetzt von Vorgängen im Internet, die im Wiederholungsfall ernste Konsequenzen für die  betroffenen Mitglieder zur Folge haben werden. Aktuell wurden Einträge in der App „ALLE ANGELN“ gefunden.
Vermutlich aus Unkenntnis heraus wurde in dem Zusammenhang gegen das Tierschutzgesetz §§ 1 und 17 verstoßen.
Danach begeht derjenige eine Straftat, der einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund länger anhaltende Leiden zufügt. Hierzu zählt auch das Trophäenfotografieren von nicht zuvor fachgerecht getöteten oder untermaßigen Fischen. Auf solchen Fotos sind nachweislich auch einige unserer Vereinsmitglieder im Internet zu erkennen. Ein solches Verhalten darf unser Vorstand nicht ignorieren und wird deshalb mit aller Härte dagegen vorgehen. Nicht nur die Fische leiden darunter sondern auch das Ansehen der organisierten Angler in der Öffentlichkeit. Bekanntermaßen nutzen gewisse Tierschützer ein solch törichtes Verhalten, um Strafprozesse gegen Angler anzustrengen und die Freizeitangelei generell anzugreifen und zu verteufeln. Alle dazu erforderlichen Daten sind in der App für jeden registrierten User einsehbar. Alle Vereinsmitglieder sind daher aufgefordert, bei Bekanntwerden derartiger Dokumentationen bzw. Erkennen der Initiatoren, die Verursacher auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und die Löschung solcher Beiträge zu fordern.