Rapfen am Haken

Eher selten ist das Vorkommen von Rapfen in unseren Sielgewässern. Dennoch geschieht es gelegentlich, dass unsere Angler beim Spinnfischen einen solchen karpfenartigen Raubfisch an der Angel haben. Er ist vom Aussehen her mit seinem stromlinienförmigen Körper dem Döbel ähnlich. In Niedersachsen stehen Rapfen ganzjährig unter dem Schutz der aktuell noch gültigen Binnenfischereiordnung von 1989. Ausgenommen vom Fangverbot sind nur Bereiche, in denen Rapfenbesatz vorgenommen wurde. Zudem sieht die Binnenfischereiordnung in solchen Fällen Mindestlängen von 40 cm vor. Das trifft auf unsere Vereinsgewässern nicht zu. Jeder hier gefangene Rapfen muss also, sofern er unverletzt bleibt, nach dem Abhaken unverzüglich wieder freigelassen werden.

Dieser Rapfen blieb unverletzt und konnte unverzüglich wieder freigelassen werden.