Geschäftsordnung

Satzungsgemäß wird einmal im Jahr im März eine Mitgliederversammlung einberufen. Zusätzlich werden  monatlich, an jedem ersten Sonntag ab 9:30 Uhr, Versammlungen durchgeführt. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, entfällt diese Versammlung oder es wird ein anderer 

Weiterlesen