Vereinsarbeitsumlage wird fällig

Der Vorstand wird nun Post an all diejenigen Mitglieder versenden, die sich in diesem Jahr nicht an notwendigen vereinsinternen Arbeiten beteiligt haben.
Ausgenommen davon sind Jugendliche, über 67-jährige und passive Mitglieder.

Nachfolgend dazu noch einmal der Passus aus unserer Geschäftsordnung:

14. Vereinsarbeitsumlage
Zum 31.12. jeden Jahres wird von den Mitgliedern eine Vereinsarbeitsumlage in Höhe von 30 Euro erhoben. Den Mitgliedern wird es ermöglicht, sich durch die Teilnahme an einem einzigen, beliebigen, offiziell terminierten Arbeitseinsatz von der Arbeitsumlage zu befreien. Der Arbeitsdienstleiter definiert und terminiert anrechnungsfähige Einsatzmaßnahmen und führt Buch über die Teilnehmeraktivitäten. Die Dienste können sowohl in unserem Verein als auch im Butjadinger Fischereiverein (BFV) abgeleistet werden. Die Teilnahme dort muss durch den jeweiligen BFV Arbeitsdienstleiter bestätigt werden. Ausgenommen von der Arbeitsumlage sind Vorstandsmitglieder, Rentnerab 67, unter 18-jährige sowie passive Mitglieder. Der Vorstand kann über weitere Ausnahmefälle entscheiden.