Unserem Nachbarverein, dem Butjadinger Fischereiverein, lag zu seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung der Antrag eines Vereinsmitglieds zur Abstimmung vor, in dem es um die einseitige Einschränkung des gegenseitigen Befischungsrechts für die Angler beider Vereine ging. Der freie Zugang u.a. für Mitglieder unseres Vereins zum Inselsee sollte aus dem Abkommen zum gegenseitigen Befischungsrecht herausgenommen werden. Nach den Plädoyers für und gegen den Antrag, wobei sich unser Vorsitzender offenbar mit großer Überzeugungskraft eingebracht hatte, kam es zur Abstimmung. Mit klarer Mehrheit stimmten die Anwesenden dabei für die Beibehaltung des Abkommens im bisherigen Umfang, also einschließlich aller freigegebener Fischereigewässer inklusive Inselsee.