Wir hatten vor einigen Wochen ein vermehrtes Aufkommen und Fischjagd von Kormoranen in den Teichen bemerkt. Da wir in unseren Teichen gefährdete Fischarten hegen, können wir die Räuberei durch Kormorane nicht tolerieren, zumal sich unter den Vögeln schnell „herumspricht“, wo fette Beute zu machen ist.
Daraufhin hatte unser Vorstand prophylaktisch bei der zuständigen Stelle im Landkreis eine Anfrage bezüglich möglicherweise existierendem Schutz für Kormorane auf unserer Pachtfläche gestellt. Es gab zunächst eine Antwort, wonach Vergrämung bzw. Abschuss der Kormorane auf Veranlassung eines Angelvereins nicht zulässig seien. Dies war für unseren Vorstand nicht nachvollziehbar, da er sich im Vorfeld intensiv mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt hatte. Im Sinne der Kormoranverordnung ist eine Genehmigung durch den Landkreis garnicht erforderlich, solange sich das Gewässer nicht in einer besonders geschützten Zone befindet. Es ging in der Anfrage an den Landkreis letztlich auch nur um die Klärung, ob sich die Teiche in einer Schutzzone befinden.
Wegen der Jagduntersagung und Falschauslegung der Verordnung wurde unser Landesverband vom Vereinsvorstand um Unterstützung in der Angelegenheit gebeten. Die Hilfe durch den AVN ist auch unverzüglich erfolgt. Ein ausführliches, fachlich fundiertes und aufklärendes Schreiben eines erfahrenen wissenchaftlichen Verbandsmitarbeiters an die Behörde im Landkreis führte letztlich zur Revision des Bescheides der Unteren Naturschutzbehörde. Vergrämung und nötigenfalls Abschuss werden nun, der Kormoranverordnung entsprechend, auch vom Landkreis nicht mehr abgelehnt.
Momentan sind die Kormorane wegen der Flächenvereisung keine Bedrohung für die Fische. Sollte aber nach Winterende die Jagd auf die geschützen Fische erneut zu große Ausmaße annehmen, wird der Vorstand einen Jäger um Unterstützung bitten, um den gefräßigen Fischräubern Einhalt zu gebieten. Wir sind gut vorbereitet.