Am Montagabend hat einer unserer Angler ein von Unbekannten quer über das Siel installiertes Stellnetz entdeckt.
Der Einsatz derartiger Absperrungen ist gemäß §47 des Niedersächsischen Fischereigesetzes verboten. Ferner ist der Netzfang generell in unserer Befischungsordnung nicht zugelassen.
Der Angler informierte vorbildlich die Fischereiaufsicht und den Vereinsvorstand.
Der entschied, die Polizei anzurufen. Die Polizeibeamten nahmen später den Straftatbestand auf. Das Netz wurde nach Inaugenscheinnahme durch die Polizei vom Fischereirechtinhaber sichergestellt. Im Netz befanden sich einige tote Fische. Es handelte sich um ein Kiemennetz, worin sich die Fische mit den Kiemen verheddern und dann qualvoll sterben.