Auf der erweiterten Vorstandssitzung vom 06.01.2019 wurde die Gewässer- und Befischungsordnung geändert. Die Mindestmaße für Hecht, Zander und Aal wurden aktualisiert.
Hecht war 40 cm, ist jetzt 60 cm.
Zander war 35 cm, ist jetzt 45 cm.
Aal war 45 cm, ist jetzt mit Maßfenster 45-80 cm festgelegt