Auszug aus unserer Gewässerordnung:
Die Fangmeldungen in Form von ausgefüllten Fangkarten sind von Vereinsmitgliedern spätestens am 31.01. des Folgejahres beim Vereinsgewässerwart abzugeben. Auch Fehlmeldungen müssen abgegeben werden. Dies ist eine Bedingung für die Ausgabe der neuen Fangerlaubnisscheine.
Der Tausch der Fangmeldung gegen die neue Fischereierlaubnis kann für Ortsansässige auf den regelmäßigen Monatsversammlungen am/im Vereinsheim zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr erfolgen.
Aufgrund der Coronaeinschränkungen wird dies erstmalig am 07. Februar angeboten. Danach noch am 07. März, 04. April und 02. Mai.
Auswärtige Vereinmitglieder haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre Fangmeldung zusammen mit einem frankierten und adressierten C4-Rückumschlag an den Vereinsgewässerwart zu senden.
Postanschrift:
Martin Brockmann
Konrad Adenauer Straße 62
26935 Stadland