Der Vorstand des Fischereiverein Rastede e.V. (ehemals Sportfischerverein Rastede e.V.) hat uns mitgeteilt, dass sich die Vertragsinhalte für das gegenseitige Befischungsrecht geändert haben. Es sind Gewässer weggefallen und das Mindestmaß für Schleien wurde auf 35 cm angehoben. Wer als Stadlander Vereinsmitglied im Bereich des Fischereiverein Rastede angeln möchte, muß sich zuvor über die zugelassenen Gewässer erkundigen und sich mit der aktuellen Fischerei- und Gewässerordnung des Fischereiverein Rastede vertraut machen. Diese ist auf den Webseiten des Fischereiverein Rastede unter DOWNLOADS zu finden. Wir haben unter DOKUMENTE-FORMULARE einen Auszug aus dem Vertragswerk abgelegt.