Bedingt durch die Coronaereignisse, von denen auch unser Vereinsleben erheblich betroffen ist, möchten wir hier die jüngsten Vorstandsbeschlüsse zur Fischereierlaubnisscheinregelung bekanntgeben.
Die Fischereierlaubnisscheinausgabe für 2020 wird frühestens bei der monatlichen Mitgliederversammlung am 03. Mai fortgesetzt werden können.
Alle noch nicht durchgetauschten Fischereierlaubnisse mit den rückseitigen Fangkarten aus dem Jahr 2019 behalten bis dahin ihre Gültigkeit, sofern der Mitgliedsbeitrag für 2020 gezahlt wurde.
Wer seinen 2019er Fischereierlaubnisschein (mit Fangkarte auf der Rückseite) bereits abgegeben hat und noch keinen neuen Fischereierlaubnisschein für 2020 erhalten hat, darf bis zum 03. Mai ohne den Fischereierlaubnisschein angeln gehen, vorausgesetzt die Mitgliedschaft besteht weiterhin und der Beitrag ist bezahlt.
Die Fischereiaufseher erhalten diesbezüglich eine Benachrichtigung.