Unsere aktuelle Befischungsordnung schreibt ein Fangfenster für Aale vor. Dieses Fangfenster liegt im Bereich von 45 bis 80 cm. Alle gefangenen Aale, die maßlich nicht in diesem „Fenster“ liegen, müssen zurückgesetzt werden. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass man bei Aalen ab 80 cm Länge davon ausgehen kann, einen weiblichen Fisch (Rogner) vor sich zu haben. Die männlichen Milchner sind grundsätzlich kleiner und werden nur selten 80 cm lang.
Den Aalen soll mit dieser Regelung eine erhöhte Chance zum Abwandern und Laichen geboten werden.