Auf der bevorstehenden Jahreshauptversammlung soll eine Satzungsänderung zur Abstimmung gebracht werden. Dabei geht es um § 7 und § 15 -2, welche auf Vorstandsbeschluss hin geändert werden sollen. Zum Einen soll ein alleiniges, gerichtliches und außergerichtliches Vertretungsrecht für jedes der drei Vorstandsmitglieder beschlossen werden. Zum Anderen soll der Begünstigte geändert werden von bisher DGzRS in zukünftig AVN. Zur Vorbereitung kann hier durch Anklicken der Satzungsentwurf angeschaut werden..