Der Angelverein Stadland e.V. will jetzt bei der Auseinandersetzung mit Schwarzanglern neue Wege beschreiten. Schwarzangler sind Angler, die versuchen, sich ohne Erlaubnis in fremden Gewässern Fische anzueignen. Solche Menschen sind den Vereinsmitgliedern aus verschiedenen Gründen seit langem ein Dorn im Auge. Zum einen fühlen sie sich nicht an bestehende Gesetze und die Vereinsstatuten gebunden und können dadurch dem Ansehen organisierter Angler in der Öffentlichkeit schaden. Zum anderen schmarotzen sie auf Kosten der Vereinsmitglieder, welche mit ihren regelmäßigen Beiträgen die nicht unerheblichen Kosten für die Gewässerpacht bezahlen. Im Bereich der Stadlander Sielacht ist der Angelverein Stadland e.V. seit Jahrzehnten Pächter der meisten befischbaren Gewässerstrecken. Somit übt er darin alleinig das Fischereirecht aus und bestimmt, wer eine Angelerlaubnis erhält. Der neue Vorsitzende, Michael Gulich, hatte nun auf Empfehlung vom Anglerverband Niedersachen e.V. nach einer wirkungsvollen Möglichkeit gesucht, um die Schwarzangler abzuschrecken. In Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei ist jetzt ein Rechtsweg gefunden worden, der entsprechende Wirkungen zeigen soll.
Ertappte Schwarzangler werden künftig von der Kanzlei verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, was für sie bereits kostenpflichtig ist. Falls sie danach erneut erwischt werden sollten, kann der Klageweg erfolgversprechend beschritten werden. Damit kommen dann erhebliche Kosten auf die Schwarzangler zu. Der neue Vorstand erhofft sich von dieser Maßnahme letztlich mehr Zufriedenheit bei seinen Mitgliedern und eine Stärkung des Ansehens der Angler in der Öffentlichkeit.