Aalfangverbot vom 01.10.22 bis 31.12.22

Jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf Europäischen Aal ist in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 untersagt. Das Fangen oder Anbordhalten von Europäischem Aal ist in diesem Zeitraum verboten. Das Fangverbot gilt in den deutschen Gewässern des ICES-Gebietes (International Council for the Exploration of the Sea) und in den Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern.

Hier findet ihr die vollständige Bekanntmachung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?15