Wer unsere diesjährige Jahreshauptversammlung besucht hat, konnte dabei erfahren, dass die mit dem Butjadinger Fischereiverein zum gegenseitigen Befischungsrecht getroffene Vereinbarung nun zeitlich unbegrenzt weitergelten soll. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass bei der Nutzung dieses Angebotes sowohl die Gewässerordnung des Nachbarvereins einzuhalten ist, als auch dessen Fangliste mitzuführen und zu verwenden ist. Tagesaktuelle Eintragungen sind vor Aufnahme der Angeltätigkeit vorzunehmen.
Wir haben beide Dokumente in der aktuellen Version in unserem Downloadbereich („DOKUMENTE-FORMULARE“) hinterlegt. Der Vorstand bittet um konsequente Einhaltung der Regeln, damit der Bestand dieser erfreulichen Vereinbarung nicht gefährdet wird.