Gegenseitige Befischungsrechte sind jetzt vereinbart

Nach der letzten Zusammenkunft mehrerer regionaler Angelvereine wurde jetzt eine Vereinbarung verabschiedet, deren Inhalt das gegenseitige Befischungsrecht in den jeweiligen dafür freigegebenen Fischereigewässern der teilnehmenden Vereine ist. Zurzeit besteht diese Vereinbarung zwischen den nachfolgend aufgelisteten Vereinen:
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Butjadinger Fischereiverein e.V.
Fischereiverein Scheps e.V.
Fischereiverein Rastede e.V.
Angelverein Stadland e.V.
Sportfischerverein Apen e.V.
Sportfischerverein Elsfleth e.V.
Sportfischerverein Varel e.V.
Den vollständigen Text der Vereinbarung findet Ihr und im Hauptmenü unter „Dokumente-Formulare“.

 

 

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