Mitteilung des Fischereiamtes Bremerhaven

Zeitweises Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals

Jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf Europäischen Aal ist in dem Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022 untersagt. Das Fangen oder Anbordhalten von Europäischem Aal ist in diesem Zeitraum verboten.

Das Fangverbot gilt in den deutschen Gewässern des ICES-Gebiets und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern,

Küstenlagunen und Übergangsgewässern. 


Für uns heißt das: Aalangeln bzw . Korbfischen in der Brackwasser führenden Weser und in unseren Sielgewässern ist bis Ende Januar 2022 verboten.