Neue Regeln zum Schutz der Aale von der EU beschlossen

Gemäß einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 13.12.2022 sollen Aale künftig im Bereich der professionellen Meeresfischerei einen jährlichen Schutzstatus von sechs Monaten erhalten, wobei sich die Zeiträume unter Berücksichtigung der Aalwanderung landesabhängig unterscheiden können. Niedersachsen plant, die Schonzeit vom 01.10 bis zum 31.03. jeden Jahres einzuführen. Noch ist aber kein Beginn der verlängerten Schonzeit angeordnet. Es ist damit zu rechnen, dass die Massnahme aus EU-rechtlichen Gründen erst in 2024 starten wird.

ABER: Für die Freizeitfischerei wird ein permanentes Fangverbot im „maritimen Bereich und im angrenzenden Brackwasserbereich“ erlassen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat gemäß Mitteilung vom 22.12.2022 die Weser von der Mündung bis zum Weserwehr in Bremen als angrenzenden Brackwasserbereich bzw. Übergangsgewässer festgelegt. Auf der Hunte ist der Verbotsbereich ab Deichscharten bei Huntebrück bis in die Weser definiert. Das Fangverbot soll zunächst bis zum 31.03.2024 gelten und tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (wahrscheinlich Mitte Januar) in Kraft.

Unsere Sielgewässer sind in der Regel kein Brackwasserbereich. Somit bleiben sie vom permanenten Fangverbot verschont.