Ein Anglerkamerad hat am Gewässer eine Montage gefunden, bestehend aus einem Futterkorb mit drei daran an Stahldraht befestigten Haken. Wer weiß, was er damit beabsichtigte. Möglicherweise Krabbenfang. Jedenfalls ist so etwas nach unserer Befischungsordnung nicht zulässig. Darin steht … „eine Angel mit einem Haken“.
Also bitte beachten und denjenigen weitersagen, die es vergessen haben.